Für die Benutzung der unbeschrankten, offenen Parkeinrichtung Marktplatz 3, 78333 Stockach, gelten die nachstehenden Vertrags- und Einstellbedingungen der YCH Immobilien, Kesselbachstraße 1, 88662 Überlingen am See.
Kontakt: parkplatzverwaltung@ych.immobilien
USt-IdNr.: DE 194 752 441
Durch das Abstellen eines Fahrzeugs kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Ein Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB wird nicht begründet. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeugs sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung der Parkeinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr.
Maßgeblich für den einzelnen Parkvorgang sind die zum Zeitpunkt des Abstellens vor Ort ausgehängten Parkbedingungen, Preise und Hinweise.
Das Nutzungsentgelt bemisst sich nach der vor Ort ausgehängten Preisliste. Die Parkeinrichtung ist täglich von 8:00 Uhr bis 24:00 Uhr gebührenpflichtig.
Seit dem 18.03.2026 beträgt das Parkentgelt 0,03 EUR pro Minute. Das Mindestentgelt beträgt 0,50 EUR. Dies entspricht 1,80 EUR pro Stunde.
Am Automaten werden, soweit technisch verfügbar, Euro-Münzen zu 1 EUR und 2 EUR, Cent-Münzen zu 10, 20 und 50 Cent, CHF-Münzen zu 1, 2 und 5 Franken sowie Rappen-Münzen zu 10, 20 und 50 Rappen akzeptiert. Zusätzlich können Parkmünzen für 30 Minuten verwendet werden. Die Zahlung ist außerdem über die Mobilet-App, sowie Überweisung möglich.
Eine Nachzahlung am Automaten ist nur möglich, solange der Parkvorgang noch andauert. Nach Verlassen der Parkeinrichtung ist eine Nachzahlung nur innerhalb des vorstehenden 48-Stunden-Zeitfensters und ausschließlich per Überweisung möglich. Der Nutzer hat das geschuldete Parkentgelt eigenverantwortlich vollständig und zutreffend zu berechnen und unter Angabe des amtlichen Kennzeichens sowie des Datums des Parkvorgangs auf folgendes Konto zu überweisen:
Zahlungsempfänger: Yvonne Chantal Hübner
IBAN: DE39 1001 8000 0471 9842 75
Bank: FINOM
BIC: FNOMDEB2
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, nicht vollständig, nicht zutreffend oder nicht zuordenbar, gilt der Parkvorgang als nicht ordnungsgemäß bezahlt und kann als Verstoß gegen die Parkbedingungen behandelt werden.
Eine wirksame Parkberechtigung entsteht nur, wenn das geschuldete Parkentgelt ordnungsgemäß entrichtet wurde und das amtliche Kennzeichen des tatsächlich abgestellten Fahrzeugs vollständig und korrekt eingegeben wurde.
Der Nutzer ist verpflichtet, vor Abschluss des Zahlungsvorgangs alle Eingaben, insbesondere das amtliche Kennzeichen, sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Wird das Kennzeichen fehlerhaft, unvollständig oder einem anderen Fahrzeug zugehörig eingegeben, gilt der Parkvorgang grundsätzlich als nicht ordnungsgemäß angemeldet.
Offensichtliche einmalige Eingabefehler können im Einzelfall aus Kulanz berücksichtigt werden, wenn die Zahlung nachgewiesen wird, eine plausible Zuordnung zum abgestellten Fahrzeug möglich ist und keine Anhaltspunkte für wiederholtes, unplausibles oder missbräuchliches Verhalten bestehen.
Ein Anspruch auf Kulanz, Berichtigung oder nachträgliche Zuordnung besteht nicht.
In der Parkeinrichtung ist insbesondere verboten:
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, vor dem Abstellen des Fahrzeugs zu prüfen, welche Bedingungen vor Ort gelten, ob ein Parkticket erforderlich ist, für welchen Zeitraum die Parkberechtigung gilt und ob das angegebene Kennzeichen korrekt erfasst wurde. Unklarheiten, technische Probleme oder Eingabefehler sind unverzüglich vor Ort zu klären beziehungsweise nach Maßgabe dieser Bedingungen nachvollziehbar mitzuteilen.
YCH Immobilien haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet YCH Immobilien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Schäden durch andere Nutzer, Dritte, Naturereignisse oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von YCH Immobilien liegende Umstände ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Bei einem Verstoß gegen die Parkbedingungen wird eine Vertragsstrafe von 48,00 EUR fällig. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere tatsächlich entstandene und rechtlich zulässige Kosten geltend gemacht werden, soweit diese durch den Verstoß oder die anschließende Durchsetzung der Ansprüche verursacht wurden. Hierzu können insbesondere Kosten für behördliche Auskünfte, Porto- und Zustellkosten, Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten sowie weitere notwendige Aufwendungen der Anspruchsverfolgung gehören.
Dies gilt insbesondere bei fehlender oder ungültiger Parkberechtigung, fehlender oder nicht fristgerechter Zahlung, Überschreitung der bezahlten Parkdauer, fehlerhafter Kennzeicheneingabe oder sonstigem Verstoß gegen die Parkbedingungen. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 5 dieser Vertrags- und Einstellbedingungen.
Wird der Forderungsbetrag nicht vor Ort oder nicht fristgerecht beglichen, kann YCH Immobilien oder ein beauftragter Dienstleister, insbesondere Park Aware, im gesetzlich zulässigen Umfang eine Halterermittlung durchführen und den Vorgang weiterbearbeiten.
Wird der Fahrzeughalter wegen eines Parkverstoßes in Anspruch genommen und bestreitet er, selbst Fahrzeugführer gewesen zu sein, genügt ein pauschales Bestreiten der Fahrereigenschaft nicht. Der Halter hat im Rahmen seiner zivilprozessualen sekundären Darlegungslast mitzuteilen, welche Personen im maßgeblichen Zeitraum als Nutzer oder Fahrer des Fahrzeugs ernsthaft in Betracht kommen. Erfolgt eine solche substantiierte Mitteilung nicht, kann der Halter im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als verantwortlicher Nutzer beziehungsweise Fahrzeugführer in Anspruch genommen werden.
Neben der Vertragsstrafe können weitere gesetzlich ersatzfähige Kosten entstehen, insbesondere für Halterermittlung, Bearbeitung, Mahnung, Inkasso oder Rechtsverfolgung.
Einwendungen gegen geltend gemachte Forderungen oder geahndete Parkverstöße können schriftlich oder per E-Mail an YCH Immobilien gerichtet werden. Gesetzliche Rechte und Einwendungen bleiben unberührt.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Parkbedingungen ist YCH Immobilien berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, die weitere Nutzung der Parkeinrichtung zu untersagen und weitere zivilrechtliche Maßnahmen, insbesondere Unterlassungsansprüche, geltend zu machen.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Parkbedingungen, zur Erfassung und Zuordnung von Parkvorgängen, zur Zuordnung von Zahlungen sowie zur Prüfung, Geltendmachung und Abwicklung von Ansprüchen können Kennzeichen, Zeitpunkte der Ein- und Ausfahrt, Parkdauer, Zahlungsdaten und weitere im Rahmen des Parkvorgangs anfallende Daten verarbeitet werden. Die Kennzeichenerfassung kann hierbei auch automatisiert durch ein ANPR-System erfolgen.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Verantwortlichem, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern der Daten und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Nutzung der Parkeinrichtung zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, insbesondere als Verkaufs-, Ausstellungs- oder Weitervermietungsfläche, ist nur mit schriftlicher Einwilligung von YCH Immobilien gestattet.
Bei Zuwiderhandlung kann eine Vertragsstrafe von 48,00 EUR pro Tag erhoben werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Mit dem Einfahren in die Parkeinrichtung und dem Abstellen des Fahrzeugs nimmt der Nutzer die Vertrags- und Einstellbedingungen durch schlüssiges Verhalten, also konkludent, an. Der Nutzungsvertrag kommt dadurch zu den ausgehängten Bedingungen zustande.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Stand: 18.03.2026
Zahlungsempfänger: Yvonne Chantal Hübner
IBAN: DE39 1001 8000 0471 9842 75
Bank: FINOM
BIC: FNOMDEB2
für die Parkeinrichtung „Marktplatz 3“, 78333 Stockach und die Website marktplatz3.ych.immobilien
Stand: 27.05.2026
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
YCH Immobilien
Kesselbachstraße 1
88662 Überlingen am See
E-Mail: parkplatzverwaltung@ych.immobilien
Service Nummer: 07551 9478668
Ansprechpartnerin für Datenschutzfragen ist Yvonne Hübner.
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Betrieb der privaten Parkeinrichtung „Marktplatz 3“ in 78333 Stockach sowie bei der Nutzung der Website marktplatz3.ych.immobilien.
Sie gelten insbesondere für das Parken, die Bezahlung und Nachzahlung von Parkentgelten, die Dokumentation und Verfolgung von Verstößen gegen die Parkbedingungen, die Kommunikation per E-Mail oder Telefon sowie für den sicheren technischen Betrieb der Website.
Je nach Situation verarbeiten wir insbesondere folgende Daten:
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Dies ist insbesondere der Fall für:
Beim Abstellen eines Fahrzeugs auf unserer Parkeinrichtung entsteht ein Nutzungsverhältnis nach den vor Ort ausgehängten Einstell- und Parkbedingungen. Zur Abwicklung dieses Vorgangs verarbeiten wir die dafür erforderlichen Daten.
Hierzu gehören insbesondere das amtliche Kennzeichen, der genaue Zeitpunkt der Einfahrt, die Dauer des Parkvorgangs, die anfallenden Entgelte, Zahlungsdaten der Abrechnung am Kassenautomaten sowie bei Parkverstößen entsprechende Dokumentationsdaten, einschließlich Bilddaten der Einfahrtskamera.
Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Wahrung unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der wirtschaftlichen Verwaltung und Bewirtschaftung des Parkraums sowie in der Zuordnung von Zahlungen.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Parkbedingungen setzen wir an den Zufahrten unserer Parkeinrichtung ein kamerabasiertes System mit automatischer Nummernschilderkennung ein (ANPR – Automatic Number Plate Recognition).
Bei der Einfahrt eines Kraftfahrzeugs wird automatisiert ein Foto des Fahrzeugs erstellt und das amtliche Kennzeichen digital erfasst. Bei der anschließenden Eingabe des Kennzeichens am Kassenautomaten erfolgt ein digitaler Abgleich mit den erfassten Einfahrtsdaten, um die exakte Parkdauer zu ermitteln und zu verifizieren, ob das Parkentgelt ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Die Kameras sind technisch so ausgerichtet, dass ausschließlich das Fahrzeug und dessen Kennzeichen erfasst werden. Eine gezielte Aufnahme von Fahrzeuginsassen findet nicht statt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbeteiligte Personen zufällig den Aufnahmebereich kreuzen. Diese unbeabsichtigte Miterfassung ist technisch unvermeidbar.
Es findet keine Identifizierung, Auswertung oder biometrische Analyse dieser Personen statt.
Die Verarbeitung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im Schutz unseres Eigentums, der Verhinderung von Entgeltentzug durch säumige Zahler sowie der rechtssicheren Durchsetzung unserer zivilrechtlichen Ansprüche und der Parkbedingungen.
Wenn ein Parkverstoß vorliegt und der verantwortliche Fahrzeugführer nicht unmittelbar festgestellt werden kann, dürfen wir im gesetzlich zulässigen Umfang Halterdaten bei der zuständigen Stelle anfragen oder durch beauftragte Dienstleister anfragen lassen.
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Geltendmachung, Prüfung und Durchsetzung unserer zivilrechtlichen Ansprüche auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie, soweit einschlägig, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Zu diesem Zweck können wir Vorgänge auch an Rechtsanwälte, Inkassodienstleister oder technische Dienstleister weitergeben, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Die technische und operative Parkraumverwaltung erfolgt durch Park Aware als beauftragten Dienstleister. Park Aware verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies für die technische Erfassung, Dokumentation, Prüfung, Bearbeitung und Durchsetzung von Parkvorgängen und Parkverstößen erforderlich ist.
Soweit Park Aware personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder einer sonstigen datenschutzrechtlich zulässigen Grundlage.
Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und für mögliche Rückfragen. Ein Kontaktformular wird auf dieser Website derzeit nicht eingesetzt.
Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Ihre Anfrage mit einem Vertrag oder einer Vertragsanbahnung zusammenhängt, und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die sachgerechte Bearbeitung sonstiger Anfragen.
Die dabei anfallenden Daten speichern wir nur so lange, wie dies zur Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Außerhalb unseres Unternehmens können Empfänger insbesondere sein:
Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich nur so lange, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Bild- und Kennzeichendaten ordnungsgemäß abgewickelter Parkvorgänge werden nach erfolgreichem Systemabgleich, spätestens jedoch grundsätzlich nach 72 Stunden nach Abschluss des jeweiligen Parkvorgangs gelöscht.
Bei dokumentierten Verstößen oder unbezahlten Parkvorgängen werden Kennzeichen-, Bild- und Vorgangsdaten so lange gespeichert, wie dies zur Prüfung, Bearbeitung und Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche erforderlich ist. Soweit die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden, kann die Speicherung bis zum Abschluss des Vorgangs beziehungsweise bis zum Ablauf der regelmäßigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist erfolgen.
Zahlungs- und Abrechnungsunterlagen speichern wir im Rahmen der gesetzlichen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen regelmäßig sechs bis zehn Jahre.
Kommunikationsdaten speichern wir grundsätzlich bis zur abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage. Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt nur, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.
Unsere Website wird bei einem externen Hosting-Dienstleister betrieben, der personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Hierzu gehört insbesondere die Verarbeitung von IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufener Seite, Browsertyp, Betriebssystem und Referrer-URL in Server-Log-Dateien.
Diese Verarbeitung ist erforderlich, um die Website sicher, stabil und technisch fehlerfrei bereitzustellen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Wir setzen folgenden Hoster ein:
ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich
Inhaber: René Münnich
Hauptstraße 68
02742 Friedersdorf
Mit dem Hosting-Dienstleister besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Diese Website dient in erster Linie der Anzeige von Informationen zur Parkeinrichtung. Wir setzen Cookies und vergleichbare Technologien nur in dem Umfang ein, der für den technischen Betrieb, die Sicherheit und die Darstellung der Website erforderlich ist.
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